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hallo zusammen,
ich schildere erstmal was über mich und dann die daten, zu denen ich fragen hätte.
zu meiner person:
ich bin (noch) 51 jahre alt, wurde zum erstenmal arbeitslos und das ab 01.01.2005, ab den 02.01.2005 machte ich eine 18monatige fortbildung, habe aber trotzdem keine arbeit gefunden und mußte dann ab juni 2007 sgbII beantragen.
mit mir in der wohnung lebt mein 48jähriger zu 100% behinderter bruder dessen betreuer ich bin. (ich bin nicht die pflegeperson)
wir bezahlen:
miete:300,36 €,
strom, heizung: 156 €
einkommen meines bruders:
grundsicherung: 475,44 €
kindergeld: 154 €
pflegegeld: 410 €
mein bescheid für sgbII juli 2007:
zu berücksichtigende miete: 198,36 €
nebenkosten: 102,00 €
heizpauschale: 59,17 €
anerkannte unterkunftskosten: 359,53 €
kostenanteil je person: 179,76 €
bedarf:regelleistung: 347,00 €
+ unterkunftskostenanteil: 179,79 €
- einkommen kindergeld: 154 €
summe bedarfe: 372,76 €
zuschlag nach bezug des arbeitslosengeld:
zuletzt bezogenes arbeitslosengeld: 1055,10 €
zuschlag: 160,00 €
gesamt zu zahlender betrag: 532,76 €
meine erste frage, stimmt diese berechnung?
nun hatte ich kurzfristig arbeit, vom 15.09.07 bis 30.10.07...dort wurde ich gekündigt, mit der begründung, dass ich unentschuldigt fehlte, was nicht richtig ist und in dieser angelegenheit mein anwalt eingeschaltet wurde, bisher leider ohne erfolg...nun bekam ich, nachdem ich wieder sdbII beantragte im november folgenden bescheid, mit sanktion wegen pflichtverletzung (weil ich angeblich unentschuldigte fehlte):
der bescheid vom juli 2007 wird mit wirkung ab 01.01.2008 aufgehoben, weil in den tatsächlichen oder rechtlichen verhältnissen, die beim erlass dieses verwaltungsakts vorgelegen haben, eine wesentliche änderung eingetreten ist § 48 abs. 1 satz 1 sgb X
zu berücksichtigende miete: 198,36 €
nebenkosten: 102,00 €
anerkannte unterkunftskosten: 300,36 €
kostenanteil je person: 150,18 €
bedarf:regelleistung: 347,00 €
+ unterkunftskostenanteil: 150,18 €
- einkommen kindergeld: 154 €
- sanktion: 104,00 €
summe bedarfe: 239,18 €
zuschlag nach bezug des arbeitslosengeld:
zuletzt bezogenes arbeitslosengeld: 1055,10 €
zuschlag: --- €
meine fragen dazu:
warum wurde keine heizpauschale berechnet?
von welcher summe sind die 30% 104 € sanktion?
warum keine 160 € zuschlag für bezogenes arbeitslosengeld?
meine eingliederungsvereinbarung gilt für 6 monate...muß ich dann sgbII neu beantragen, und was vorlegen, und wie frühzeitig muß ich das machen?
ich würde mich über antwort freuen.
liebe grüsse
Haggi
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