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Hallo Leute!
Ich beziehe Alg II und beabsichtige, mir demnächst ein kostenloses Online-Girokonto zuzulegen. Ich würde dann keinen konventionellen Kontoauszug mehr bekommen, sondern einen elektronischen im pdf-Format, den man natürlich auch ausdrucken kann.
Hat die Sozialbehörde das Recht, einen elektronischen Kontoauszug (in Form eines Ausdrucks) nicht zu akzeptieren oder könnte sie mich sogar dazu zwingen, mir eine Bank zu suchen, die konventionelle Kontoauszüge zur Verfügubg stellt?
Vielleicht weiß jemand von Euch mehr oder hat diesbezüglich persönliche Erfahrungen gemacht...
Herzlichen Dank!!!
Gruß,
schiri
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