Hallo Xerosit,
mir leuchtet noch nicht ganz ein warum kein ALG II mehr geleistet wird ... du schreibst wegen zu hoher Zahlungseingänge und im Anschluss schreibst du das du keine Miete etc. mehr zahlen kannst.
Wenn sich deine Zahlungseingänge auf die Vergangenheit beziehen ist vermutlich eine Überzahlung von Leistungen nach dem SGB II die Folge ... diese müsstest du natürlich zurückführen, jedoch hemmt die Vergangenheit nicht deinen Anspruch auf die Zukunft gerichtet.
An deiner Stelle würde ich mal nachhaken was nunmehr mit deinem Antrag ist und ob wenn denn eine Überzahlung passiert ist du diese dann Ratenweise abstottern kannst.
Ein vollständige Leistungsverweigerung kann deswegen nicht erfolgen.
In diesem Fall würde ich meinen Anspruch per einstweiliger Anordnung nach §86 b Abs. 2 SGG beim zuständigen Sozialgericht durchsetzen.
Deine Frage zu Wohngeld .... nun Anspruch auf Wohngeld hat jeder sofern er keine ALG II Leistungen oder sonstige erhält.
Dafür braucht man sich nicht vom Arbeitsamt abzumelden ... warum auch ?
Hoffe es hilft dir ein wenig ... und Kopf hoch ... wird schon !!
Sei lieb gegrüßt
Sabrina
http://sozialer-brennpunkt.de