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Kann mir jemand helfen !!?? vor 4 Jahren, 8 Monaten
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Hallo,
meine Frau hat am 1.7.2007 einen vom Arbeitsamt angebotenen 1 EUR Job begonnen, und fühlt sich dort richtig wohl. Fünf Tage später erhielt Sie einen Vermittlungsvorschlag vom Arbeitsamt, hat sich aber nicht beworben, da Sie ja in einer Maßnahme steckte. Jetzt kürzen Sie ihr die Leitung um 94,00 EUR. Ist das richtig bzw. üblich? Ich finde beim googeln leidern nichts. Danke für eure Hilfen.
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Re: Kann mir jemand helfen !!?? vor 4 Jahren, 8 Monaten
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Hi Vicesa
auf deine Frage ob dir jemand helfen kann?
Antwort: NÖ ! Nein hier hilft dir kaum jemand selbst schuld wenn du Fragen stellst.
Will dir aber deine Frage trotzdem beantworten: Die Leistungskürzung ist gerechtfertigt, in 1 Euro Maßnahme was ist das denn für eine billige Ausrede.
Ihr Leute denkt doch erst einmal ein wenig nach, es ist doch wohl nicht zuviel verlangt auf dieser Maßnahme bescheid zu geben das man einen Vorstellungs oder Bewerbungstermin hat.
Arbeit ist wichtiger als ein 1 Euro Job, was denkt ihr euch überhaupt.
Ich finde es gut das die Leistungen gekürzt werden, daß kann er ja über den 1 Euro Job wieder reinholen.
Grüße von Heidi
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Re: Kann mir jemand helfen !!?? vor 4 Jahren, 8 Monaten
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Klar, die Leistung kann gekürzt werden, da man sich auch im 1 Euro Job weiterhin um einen Arbeitsplatz bemühen muß. Deshalb sind beim 1 Euro Job auch nur 6 Stunden täglich bzw. 30 Stunden wöchentliche Arbeitszeit, damit man Zeit hat, sich weiterhin zu bewerben und evtl. vorzustellen. Meist nach 6 Monaten ist der 1 Euro Job ohnehin wieder vorbei und dann steht man wieder auf der Straße, außer man wird übernommen, was aber ziemlich unwarscheinlich ist. Der Maßnahmeträger nimmt einfach einen neuen 1 Euro Jobbler und hat wieder eine kostenlose Arbeitskraft.
Im übrigen erhält man meist nach dem 1 Euro Job gleich wieder eine Einladung von der ARGE, dann muß man genügend Bewerbungen vorweisen können, die man während des 1 Jobs geschrieben hat. Ansonsten ist gleich die nächste Kürzung fällig.<br><br>Post geändert von: Guru, am: 26/09/2007 14:47
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Re: Kann mir jemand helfen !!?? vor 4 Jahren, 8 Monaten
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Hallo,
es spielt überhaupt keine Rolle, ob 1€ Job oder Fortbildungsmaßnehman oder Maßnahmen allgemein.
Das Amt hat völlig zu Recht gehandelt, weil man dem Amt gegenüber verpflichtet ist, jede Chance zu nutzen um einen Job zu bekommen! Da ist es völlig egal um was für eine Art Maßnahme es sich handelt. Solange man Geld vom Amt bekommt, muss man gewisse Spielregeln einhalten, einmal vom Amt und von den Bezieher von Geldern.
Und eure Pflicht ist es numal, sich auf alles zu bewerben, was euch das Amt anbietet!
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