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Bekommen wir eine Wohnung??? vor 4 Jahren, 9 Monaten
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Hallo,
HILFE habe mal eine Frage.. ich bin 20 jahre alt, hab seit 2 monaten meine ausbildung fertig und bin seit 01.08. arbeitslos sprich ALG I. Mein Verlobter ist 27 jahre alt und ALG II. Er wohnt noch bei seinem vater. Ich hab mich anfang august mit beim vater in der wohnung angemeldet und beim amt umgemeldet.Habe aber immernoch keine nachricht vom Amt in der neuen Stadt bekommen. Wir wollen in eine eigene wohnung ziehen. bezahlt uns die BFA das wohl und wird unser geld gekürzt?
lG
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^ vor 4 Jahren, 9 Monaten
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^<br><br>Post geändert von: Hartzbeat, am: 04/09/2007 14:26
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Re: Bekommen wir eine Wohnung??? vor 4 Jahren, 9 Monaten
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TIPP: Wenn Du Deinen Mitbewohner als "Verlobten" bzw. "Lebenspartner" angibst, bildest mit Deinem Verlobten lt. Definition eine Bedarfsgemeinschaft - im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft. Handelt es sich um eine eheähnliche Gemeinschaft, hat dies weitreichende Folgen: Statt dem Leistungssatz für Alleinstehende in Höhe von jeweils 347 € (West) bzw. 333 € (Ost) erhalten Paare zusammen einen geminderten Satz. In eurem Fall wird Dein Einkommen (Alg I) und das Deines Verlobten zusammengerechnet und auf das Alg II Deines Verlobten angerechnet, so dass eine Leistungsminderung eintreten kann, kommt auf eure Freibeträge an.
falls dir es noch nichht aufgefallen ist..es gibt KEINE differenz mehr,und das schon lange nicht mehr,zwischen west und ost...zumal die RL mitten dieses jahres angehoben wurde..
lg
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manu
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Re: Bekommen wir eine Wohnung??? vor 4 Jahren, 9 Monaten
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warum soll sie sagen, daß sie nicht verlobt ist,
wenn sie es ist? Das verstehe ich nicht.
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vierzehnnothelfer
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Re: Bekommen wir eine Wohnung??? vor 4 Jahren, 9 Monaten
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liebe exilia...
folgendes möchte ich ergänzen...
als allererstes geht ihr zu euren zuständigen gericht und klagst "unterhalt" gegen den herr xxx und frau xxx ein.
das gericht wird deine klage abweisen.begründung..unterhalts ansprüche gegenüber 3ten gibt es nicht...
dieses schreiben gebt ihr ab!
sollte das amt drauf bestehen weiter zu fungieren und wollen euch geld kürzen,berufe dich auf dieses schreiben und teile denen mit das "sie" doch den unterhalt "einklagen" sollen..das amt wird sagen die können das nicht...du kannst es auch nicht..damit bist du hilfebedürftig und dein freund auch...
damit belegt ihr auch die WG...
aber aufpassen!!das amt wird intime fragen stellen...hast du schon gesagt das ihr verlobt seid..dann isses aus ...und es wird schwierig..obwohl es 2 gerichtsurteile gibt wo der richter meint das "verlobt" sein noch nicht ein "indiz" ist..finde es grad nun nicht...(das urteil)sollte es nicht so sein...dann spreche ,aus dritter person,über herrn xxx...das heißt...wenn dich das amt ausfrägt...heißt es.."ich weiss nicht das HERR XXX für konten hat"...dritte person ist ganz wichtig!
lg
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manu
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