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Hallo just y;)u, willkommen Zuhause und hier im Portal,
Vorweg: Dein Auslandsaufenthalt (Auslandsstudium) beinflusst die Beantragung von Arbeitslosengeld nicht.
Für eine Antragstellung ist jedoch wichtig, dass Dein 1. Wohnsitz in Deutschland - auf dem Pass vermerkt (polizeiliche Meldung) - ist, an dem Du Dich vorwiegend aufhältst und verfügbar bist.
Du hast je nachdem wie alt Du bist (unter oder über 25 Jahre) und ob Du bei Deinen Eltern wohnst bzw. wieviel diese verdienen - möglicherweise einen Anspruch auf Leistungen. Allerdings nicht auf Arbeitslosengeld I, sondern evt. auf Arbeitslosengeld II oder gar Sozialhilfe.
Da Du unter 25 Jahre alt bist, erwartet derzeit der Gesetzgeber, dass Du zu Deinen Eltern zurückkehrst, um die Leistungen gering zu halten. D.h. Du bildest dann gemeinsam mit Deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft (BG) und hast keinen eigenen Anspruch auf Leistungen.
Da Deine Eltern Dich bisher finanziell während Deines Auslandsstudiums unterstützt haben, ist jedoch eher davon auszugehen, dass diese mindestens soviel verdienen, dass das möglich war. Sieht also nicht so gut aus, dass Du eigene Leistungen beanspruchen kannst.
Hast Du eine eigene Wohnung bzw. Zimmer in einer WG (eigene Bedarfsgemeinschaft) hast Du auch einen eigenen Anspruch auf Leistungen.
Auf jeden Fall solltest Du Dich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen, allein schon deswegen, um eine Klärung zu erhalten, ob Dir nun Leistungen zustehen oder nicht und auch, weil die gemeldeten Zeiten bei Deinem späteren Rentenanspruch (keine Ausfallzeiten) eine Minderung der Rente verhindern.
Du kannst auch zur Beratung bereits vor Deiner endgültigen Rückkehr bei der zuständigen Agentur für Arbeit vorsprechen, um zu klären, welche Unterlagen Du zur Antragstellung dann vorlegen müsstest.
Gruß von
HB)rtzbeat
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