Hallo,
habe es schon an der Info Hotline probiert, aber da wird anscheinend gerade umgezogen und somit war niemand zu erreichen.
Habe eine recht eilige Frage zum leidigen Dauerbrenner Thema Umzug:
Möchte unbedingt umziehen (bereits alte Wohnung gekündigt seit einiger Zeit) in ein anderes Bundesland von einer Einraumwohnung in eine 2-3 Raum Wohnung und zusammenleben mit einer weiteren Person - also sozusagen eine Bedarfsgemeinschaft bilden.
Es heisst ja man soll vorher eine Einwilligung hierzu einholen und begründen( beim vorher zuständigen Amt ? )bzw Zusicherung dass man 1. überhaupt umziehen darf und 2. Übernahme der Kosten der neuen Unterkunft auch geleistet werden.
Das Dumme ist auch dass man erst Wohnungsangebote einholen soll und dem Amt vorlegen was natürlich alles eine enomre zeitliche Verzögerung mit sich bringt und das Umzugsvorhanden erschwert.
Meine eigentliche Frage ist was kann einem Über 25jährigem AG2 Bezieher schlimmstensfalls passieren wenn sein Umzugsvorhaben abgelehnt wird sowie auch die Zusicherung auf Kostenübernahme der neuen Wohnung und er trotzdem umzieht ?
Also er sich einfach abmeldet beim alten Amt und im neuen Bundesland wieder neu anmeldet inklusive neuem Mietvertrag ?
Habe gehört solange die Wohnung nach wie vor angemessen ist müssen die Kosten hierfür trotzdem getragen werden auch wenn man eigenwillig gegen Zustimmung des Amts umzieht solange es nach wie vor eine angemessenen Wohnung ist ? Mögliche Strafsanktionen konnte ich im SGB 2 nicht finden über 25. Es soll sich dabei nämlich nicht um eine direkte Verpflichtung handeln sondern nur mehr um eien Art Empfehlung.
Natürlich bekommt man dann keine Umzugskosten, aber solange man den Umzug selber finanziert sollte doch alles ok sein ?
Oder kann einem doch was schlimmeres passieren wie Streichungen, ich glaube die Unterkunftskosten könnten maximal bei U25 Beziehern gestrichen werden, aber nicht bei älteren Hartz4 Empfängern, oder ?
Die Wohnung ist ohnehin schon gekündigt, hoffe da können einem nicht im Nachhinein noch Steine in den Weg gelegt werden.
MFG
EVV:side:
Post geändert von: einer_von_vielen, am: 03/08/2007 18:28
Post geändert von: einer_von_vielen, am: 03/08/2007 18:29<br><br>Post geändert von: einer_von_vielen, am: 03/08/2007 18:30