Hallo!
Ich danke Ihnen erstmal sehr für Ihre ausführliche Antwort.
Also folgendes:
Das Unternehmen hat NOCH keine Insolvenz beantragt. Ich habe jetzt mal bei der Krankenversicherung angerufen.
Dort teilte man mir mit, dass keine Sozialversicherungstechnischen Abgaben bestanden da ich ja nur auf 400-Euro-Basis gemeldet war. Aber wie ich erfahren habe, darf man 2 Mal im Jahr mehr als diese 400-Euro verdienen. Dass war für mich der Fall.
Auzahlung war nach folgendem Prinzip: Wenn ich im Mai gearbeitet hab, bekam ich das GEld ür den Mai im Juli,
bzw von Juni im August usw...
Ich sollte also einen höheren Betrag jetzt im JULI bekommen. Und ma eben so auf das Geld verzichten kann ich nicht. Man hat mir geraten unter Umständen einen Anwalt zu beauftragen, allerdings würde das aufgrund der Kosten, die entstehen, nichts bringen. Ich bekäme vllt mein Geld wieder, müsste aber den Anwalt bezahlen, unterm strich fürde ich vllt noch draufzahlen.
Desweiteren sollte ich sagen, dass ich nicht mehr im Arbeitsverhältnis stehe, aber immer noch den Geldanspruch habe.
www.ngg-aachen.de/index6_70_0.html
Eine bekannte hat mir diesen Link zugesandt. Vllt könnten Sie mir sagen, ob da auch was für mich wichtig ist, weil es ja nur um eine 400-Tätigkeit geht, und nicht um einen tarifrechtliche´n Arbeitsvertrag.
MFG
ViStA