Hallo,
ein Freund (AG 2) möchte demnächst mit seiner Freundin (kein AG 2 Bezieher) in eine neue Wohnung ziehen, also sozusagen eine 2er WG.
Was müssen sie alles im Mietvertrag vermerken lassen damit genau berechnet werden kann wieviel ihnen an Zahlung für die Unterkunft zusteht und es keine Probleme gibt ?
Reicht es wenn ihre beiden Namen aufgeführt sind im Vertrag, oder muss seperat auch aufgeführt sein wieviel Wohnraum genau jedem seperat zusteht und was er dafür bezahlen muss ?
Sagen wir mal beispielsweise sie bezahlen insgesamt 400 eu, wieviel werden ihm dann davon als Unterkunftskosten bewilligt/ausgezahlt wenn im Vertrag die Miete von 400 eu vermerkt ist, aber zwei Mieter - wie wird sein Satz berechnet wenn sonst nichts weiter drinsteht ?
Oder werden sie dann als Bedarfsgemeinschaft angesehen wenn beide die Wohnung bewohnen ohne sie aufzuteilen - nur wieviel wird ihm davon zugesprochen, die Hälfte ?
Hoffe ich konnte verständlich machen was ich meine, bin da auch ziemlich ratlos.
Danke schon mal für jedwede Hilfe.
MFG
EVV

<br><br>Post geändert von: einer_von_vielen, am: 14/07/2007 03:52