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Widerspruch und Änderung der Leistungen vor 4 Jahren, 11 Monaten
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Hallo,
habe heute von meiner ARGE einen neuen Bescheid über die Leistungen erhalten (Anpassung ab 01.07.wegen der Rentenversicherung, dh. also 2 Teuro mehr pro Monat).
Gegen den vorherigen Bescheid vom 29.03. hab ich bereits fristgerecht Widerspruch eingelegt bis jetzt aber darüber noch keinen Bescheid erhalten.
Dazu jetzt meine Frage wegen der im Bescheid enthaltenen Formulierung:
"Die in diesem Zusammenhang ergangenen Bewilligungsentscheidungen werden insoweit zum 01.07.2007 aufgehoben (§48 Abs. 1 Satz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch).":
muss ich gegen den neuen Bescheid jetzt nochmal Widerspruch einlegen, obwohl ich auf den vorherigen Widerspruch noch keine Antwort bekommen habe ?
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^ vor 4 Jahren, 10 Monaten
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^<br><br>Post geändert von: Hartzbeat, am: 04/09/2007 13:11
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^ vor 4 Jahren, 9 Monaten
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^<br><br>Post geändert von: Hartzbeat, am: 03/09/2007 23:43
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Re: Widerspruch bei Änderung der Leistungen- vor 4 Jahren, 9 Monaten
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hallo hartzbeat!
erst einmal gratulation zum erfolg gegen die arge.
tue mir bitte noch einen gefallen und schiebe den widerspruch in die downloads!
dann hat auch jeder was davon und auf weiterhin gute zusammenarbeit.
gruß franky;)
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Franky
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^ vor 4 Jahren, 9 Monaten
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^<br><br>Post geändert von: Hartzbeat, am: 03/09/2007 23:41
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Re: Widerspruch bei Änderung der Leistungen- vor 4 Jahren, 9 Monaten
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hallo hartzbeat!
mal keine panik,das du ihn einstellst unter downloads daran habe ich keine zweifel, dann mal noch viel spaß beim überprüfen,wird schon werden. lasse dich nicht von der arge abziehen!
gruß franky;)
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Franky
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