Manche ARGEn zahlen nochmals ALG 2 für den ersten Monat der Arbeitsaufnahme, allerdings nur als Darlehen, das dann später in Raten zurückbezahlt werden muß.
Ansonsten gibt es über § 16 (1) SGB II Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme (sog. Mobi-Leistungen). Das sind die Reisekostenbeihilfe für die erstmalige Anreise zum Arbeitsort, Trennungskostenbeihilfe (260 € pro Monat für 6 Monate), Ausrüstungsbeihilfe (für notwendige Arbeitskleidung und Arbeitsgeräte bis 260 €) und Übergangsbeihilfe (Darlehen zur Überbrückung bis zur ersten Lohnzahlung). Außerdem kann man noch Umzugskostenbeihilfe bekommen, wenn man sich innerhalb von 2 Jahren entschließt, an den Arbeitsort umzuziehen.
Achtung: Diese Leistungen müssen vor Arbeitsaufnahme beantragt werden (geht auch telefonisch, der schriftliche Antrag auf Vordruck muss dann nachgereicht werden).
Man könnte auch begründen, daß man in dem Monat der Arbeitsaufnahme noch kein Geld hat und somit noch hilfsbedürftig ist. Damit hätte man eigentlich in diesem Monat nochmals Anspruch auf ALG 2.

<br><br>Post geändert von: Guru, am: 24/06/2007 14:30