Hallo,
wollmer mo gucke ob merr des beantworde kenne.
Also:
Wenn deine Rente genehmigt worden ist, richtet sich ein evtl. ALG II bzw. Sozialgeld nach deinen Rentenleistungen welche du erhältst.
Ausgangspunkt zur Berechnung ist immer deine Rentenhöhe welche du bekommst, liegt diese unterhalb der Grundversorgung musst du einen Antrag auf Leistungen stellen.
Deine Rente wird dir jedoch hierbei als Einkommen angerechnet.
Beachten hierbei sollte man jedoch noch, das du wie du bereits angesprochen hast in Miete wohnst, das du auch Mietzuschuss bei deiner Stadt/Kreisverwaltung beantragen könntest.
Mein Tipp:
Wenn du deine Rentenhöhe kennst, erkundige Dich wie hoch ein evtl. Mietzuschuss wäre, rechne dies zusammen und vergleiche mit deinen derzeitigen ALG II Leistungen.
Dann hast du schnell einen Überblick, ob du Anspruch aus Hartz IV hättest oder nicht.
Auch hättest du die Möglichkeit mit deinen Papieren eine Beratungsstelle aufzusuchen, z.B. Caritas oder VDK welche dir vor Ort am besten weiterhelfen könnten.
Natürlich sind auch wir weiterhin für Dich da
Liebe Grüße
Sabrina