Hallo!
Meine Freundin ist "U25" und möchte mit mir zusammenziehen.... . Sie ist in einer Ausbildung (private Schule) und bekommt keinerlei Entlohnung.... .
Ich bin Alo. II - Empfänger.
Sollte sie mit mir zusammenziehen, hat sie dann auch Anspruch auf Alo. II?
Sind wir dann eine "Bedarfsgemeinschaft".... .?
Wenn sie keine Leistungen erhalten sollte, wie reagiert die "ARGE" dann auf die Leistungen die ich erhalte?
Wie "gesagt" sie bekommt nix .... .
Und wie ich das "System" kenne wird das auch so bleiben, oder sollte ich mich da täuschen.... .?!?
Für Anregungen und Infos bin ich dankbar.
mfG
T.D.
