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Hallo,
als ALG2-Empfänger übe ich ein Hobby aus, welches zwangsläufig beim Finanzamt als Selbständigkeit angesehen wird, weil es mit Umsatz verbunden ist. Ich bin Musiker, und ohne diese Umsätze wie Gagen wäre das auch gar nicht möglich. Ständige Investitionen wie Fahrtkosten, Reparaturen, zwingende Neuanschaffungen, Werbung etc. stehen ständig an.
Bisher war die ARGE mit meinem jährlichen Steuerbescheid zufrieden, er wies entweder Verlust oder geringfügigen Gewinn (max. 750 Euro vor Steuern) aus.
Nun ist eine neue Sachbearbeiterin auf die Idee gekommen, monatliche Nachweise zum Einkommen zu verlangen. Ein solcher Nachweis kann jedoch niemals realistisch sein.
Beispiel: Ich verbuche am Monatsende einen Gagen-Eingang von 500 Euro, kann aber 2 Tage später, also im nächsten Monat erst meine Mitmusiker auszahlen. Somit bleibe ich auf den 500 Euro sitzen, sie zählen als Einkommen, obwohl sie mir nur zu einem Fünftel gehören! Genau so verhält es sich mit Ausgaben: In einem Monat, in dem ich z.B. keine Einnahmen hatte, werden neue Anschaffungen notwendig, Verstärker kaputt, Plakate müssen gedruckt werden, Fahrtkosten für Proben stehen an...etc. Diese Kosten würden dann von der ARGE nicht als Kosten akzeptiert werden....???? Was mir diese selbständige Arbeit letztendlich monatlich im Schnitt gebracht hat, sagt doch erst der Steuerbescheid für das Jahr aus.
Grundsätzlich sollte doch so verfahren werden: Vorläufige Bewilligung gemäß der Selbsteinschätzung und endgültige Bewilligung nach Vorlage des Steuerbescheides und der Steuererklärung.
Oder sehe ich das nun falsch?<br><br>Post geändert von: Ede, am: 06/06/2007 14:57
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