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Schon wieder Kontoauszüge...! vor 4 Jahren, 11 Monaten
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Ich weiss - dieses leidige Thema ist auf diesen Seiten schon oft angesprochen worden, leider stammen die letzten Postings aus 2006.
Ich wurde heute ebenfalls aufgefordert, die Kontoauszüge aus den letzten 3 Monaten vorzulegen und bin natürlich sehr verunsichert.
Gelten entsprechende Grundsatzurteile aus Hessen oder NRW auch für Rheinland Pfalz?
Oder - gibt es eine aktuelle Rechtsprechung in RLP?
Ist eine Schwärzung diverser Buchungen zulässig?
Auf welche gesetzlichen Grundlagen kann ich mich bei einer evtl. Verweigerung der Vorlage beziehen?
Grüße, EDE
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Re: Schon wieder Kontoauszüge...! vor 4 Jahren, 11 Monaten
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Schau doch mal unter Tacheles.de nach. Vielleicht wirst du da fündig !
Grüße Steffen
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Re: Schon wieder Kontoauszüge...! vor 4 Jahren, 11 Monaten
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In einem Urteil des Landessozialgerichts Hessen (Hessisches LSG 22.8.2005, L 7 AS 32/05 ER) wurde bereits der Anspruch auf Vorlage der letzten drei Kontoauszüge verneint, mit dem Hinweis, dass die aktuelle Bearfslage durch Vorlage aktueller Kontoauszüge hinreichend dargelegt hat.
Hier ein Zitat aus dem Urteil:
"Der Antragsteller hat seine Bedarfslage bereits durch Vorlage aktueller Kontoauszüge hinreichend dargelegt. Ältere Kontoauszüge lassen dagegen keinerlei Rückschlüsse auf die aktuelle Bedarfslage zu. Ihre Vorlage kann unter Datenschutzgesichtspunkten daher allenfalls verlangt werden, wenn es Anhaltspunkte für einen Leistungsmissbrauch gibt, was hier nicht der Fall ist. Eine generelle Auskunftspflicht über die Kontobewegungen der vergangenen Monate verletzt zudem das Grundrecht des Antragstellers auf informationelle Selbstbestimmung."
Somit sind die von Ihnen bereits vorgelegten Unterlagen als ausreichend anzusehen und Sie haben die Ihnen gesetzlich auferlegte Mitwirkungspflicht nicht verletzt.
Es kann also allenfalls ein aktueller Kontoauszug verlangt werden.
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