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Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ich arbeite als Nachbarschaftshelferin bei der Diakonie und erhalte Aufwandsentschädigung. Ich darf 154 € dazu verdienen, ohne dass es an ALG II angerechnet werden darf (so habe ich es schriftlich von der Diakonie).
Nun meint mein Sachbearbeiter, das wäre so nicht richtig, aber da ich bis jetzt unter 100 € geblieben bin, würde mir nichts abgezogen, da ich ja bis 100 € zuverdienen darf. Was ist denn nun richtig??? Vielleicht hat jemand einen Tip oder ähnliche Erfahrung. Grüßle
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