Vor über einer Woche stieß ich in meinestadt.de auf ein Stellenangebot einer Arbeitsvermittlerin für eine Vollzeitstelle.Mit dieser nahm ich auch sofort Kontakt auf,wie auch mit meiner Arbeitsvermittlerin bei der ARGE wegen des Vermittlungsgutscheins.Diese wollte mir den Vermittlungsgutschein aber erst aushändigen,wenn von der privaten Arbeitsvermittlerin ein "konkretes" Angebot vorliegt.Daraufhin schickte ich ihr das Stellenangebot,sowie eine schriftliche Bestätigung der Arbeitsvermittlerin das sie zunächst mit einer Kopie des Vermittlungsgutscheins einverstanden wäre.Das Original bräuchte ich erst einlösen,wenn es tatsächlich zu einer Vermittlung kommt.
Die Arbeitsvermittlerin von der ARGE schrieb mir darauf wieder zurück,das sie mir nur einen Gutschein ausstellt,wenn ein "konkretes" Angebot vorliegt.Nun bin ich völlig ratlos, und stehe immer noch ohne Vermittlungsgutschein da.(Falls ich diesen,wenn überhaupt bekomme,muß ich dafür erst einen Termin mit ihr vereinbaren,darum bevorzugte ich erst mal den mail-Kontakt).
Was ist mit einem konkretem Arbeitsangebot gemeint?
War das was ich vorweisen konnte dafür nicht "konkret" genug??
Und ist die ARGE nicht dazu verpflichtet mir einen Vermittlungsgutschein auszuhändigen mit dem ich dann selbständig verschiedene Arbeitsvermittler aufsuchen kann?
Es wäre einfach nur gut für mich darüber besser Bescheid zu wissen, bevor ich den Termin mit der Arbeitsberaterin bei der Arge ausmache..
<br><br>Post geändert von: Kimmi72, am: 15/05/2007 13:29