Hi Ginetto,
also auch eine Maßnahme muß "zumutbar" sein. Als Mutter eines Kleinkindes, dass solche Verhaltensauffälligkeiten zeigt, würde ich zunächst einmal den Kinderarzt aufsuchen. Ihm die Sachlage schildern und um ein Attest bitten, dass
deine Betreuung als Mutter für das gesunde Aufwachsen des Kindes unabdingbar ist.
Ich weiß nicht wofür Kjc steht, vermute es ist eine Maßnahme der Arge:S
Würde also sofort einen Termin mit meiner Sachbearbeiter/in vereinbaren, den ich mir schriftlich bestätigen lassen würde. Sicher ist sicher, dann dort die Sachlage erklären und das Attest vorlegen. Normal müßte dies zum Erfolg führen. Natürlich den Termin
niemals ohne Zeugen wahrnehmen. Vorsorglich würde ich in unserer Urteildatenbank noch nach einschlägigen Urteilen schauen oder nochmals über goggle suchen und mir einige ausdrucken. Bei absoluter Uneinsichtigkeit würde ich nicht davor zurück schrecken, das Jugendamt zur Unterstützung einzuschalten. Kindeswohl geht vor allem, auch vor Maßnahmen irgeneines Trägers. So meine Meinung, ich hoffe es melden sich noch einige User zu Wort. Grüßele Farnmausi