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Hallo Martin,
eigentlich müsste die Freundin Anspruch auf ArbeitslosengeldI haben (12 Monate lang), und zwar in Höhe von 60% ihre bisherigen Nettogehalts (bzw. 67%, falls sie mindestens 1 Kind unterhalten muss).
Während dieser Zeit darf sie eine Nebentätigkeit im Umfang von bis zu 15 Wochenstunden und mit einem Verdienst von bis zu 400,-€ ausüben, allerdings würde jeder Verdienst über 165,-€ vom Arbeitslosengeld abgezogen. Wenn sie über 15 Stunden arbeitet, gilt sie nicht mehr als arbeitslos und hat dann auch keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld, also aufpassen!
Ganz wichtig: SOFORT arbeitslos melden, sonst kürzt man ihr die Tage zwischen Kündigung und Arbeitslosmeldung wegen verspäteter Meldung einfach weg!
Das mit dem Abi dürfte - zumindest anfangs - eher schwierig sein. Sooo schlimm ist - im Vergleich zu anderen Berufen gesehen - die Lage für Zahnarzthelferinnen nicht, dass es ihnen nicht möglich wäre, in ihrem erlernten Beruf einen Job zu finden. Deshalb ist eine Weiterbildung nicht unbedingt notwendig und wird deshalb wahrscheinlich auch nicht vom Arbeitsamt bezahlt. Nachfragen lohnt immer und kostet nichts, allerdings wie gesagt eher unwahrscheinlich!
Sollte sie trotzdem Abi machen wollen, besteht immer noch die MÖglichkeit einer Abendschule, damit sie - zwecks Arbeitslosengeldanspruch - weiterhin tagsüber in vollem Umfang dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann.
BaföG halte ich auch für unwahrscheinlich - würde aber auch Arbeitslosengeld ausschließen!
Wohngeld: Hängt ganz von Nettoeinkommen und einigen anderen Faktoren ab, am besten mal unverbindlich in der Wohngeldstelle ihrer Stadt nachfragen.
Hoffe, etwas geholfen zu haben!
LG vom Bergmännchen<br><br>Post geändert von: bergmännchen, am: 17/04/2007 15:35
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