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Sind das angemessene Vorschriften vom AA?? vor 5 Jahren, 1 Monat
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Hallo,
i habe eine Frage. Ab dem 1.Oktober 07 geht meine brufliche Laufbahn weiter! Für die Zeit bis dahin habe ich Anspruch auf ALG I! Natürlich suche ich für die Zwischenzeit eine Tätigkeit.
Ist es zumutbar einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben zu müssen, mit dem Hintergedanken zum 31August wieder zu kündigen?(wenn da Arbeitsamt das so will?)
Das AA hat mir vorgeschlagen, dass ich mich bei dem EU Projekt anmelden soll. Dort geht es darum, dass ich bis Juni (zwei Tage die Wo mich berieseln lassen soll, mit irgendwelchen beruflichen Themen *DIE MIR NICHTS MEHR NUTZEN) um dann von denen vermittelt zu werden! Irgendwie wie eine Zeitvermittlung!
Ist sowas ok?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten vorab.
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Anne1983
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Re: Sind das angemessene Vorschriften vom AA?? vor 5 Jahren, 1 Monat
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Karma: -6
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Hallo Anne,
traurig, aber wahr: Solange du in irgendeiner Form Leistungen beziehst, musst du auch "vermittlungswillig" sein, und das beinhaltet auch die Teilnahme an Maßnahmen (EU-Projekt) und die Bereitschaft, sich z.B. durch freitätige Arbeitsvermittler und Zeitarbeitsfirmen vermittlen zu lassen. Die Entscheidungsmacht darüber, ob dieses "EU-Projekt" in deinem Fall sinnvoll ist oder nicht, liegt bei deinem Arbeitsvermittler im Amt. Selbst wenn diese Maßnahme Erfolg zeitigen sollte und du für die Zwischenzeit einen Job bekommst (unbefristete Verträge sind übrigens eher selten!), hindert dich ja niemand daran, deinen Job zum Oktober wieder zu wechseln.
Sieh es mal aus der Perspektive des Arbeitsamts: Warum sollten die dir quasi "Urlaub" bis Oktober und bis zu deinem neuen Arbeitsantritt bezahlen, wenn andererseits auch die Chance besteht, dass du zwischenzeitlich selbst dein Geld verdienst und nichts vom Arbeitsamt brauchst?
Im Zweifelsfall hilft nur: Augen zu und durch! Das Recht einen Job zu wechseln kann dir jedenfalls keiner nehmen...
LG vom Bergmännchen
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