|
frage zu ALG als überbrückung vor 5 Jahren, 1 Monat
|
Karma: 0
|
|
guten tag!
ich hab mal eine frage, vielleicht könnt ihr mir hier weiterhelfen. zuallererst, ich will kein ALG um faul rumzusitzen.
ich beende meine Ausbildung in 2 monaten. bis zum beginn meines studiums vergehen dann noch 4 monate, in denen ich ein leider unbezahltes praktikum und verschiedene andere (unbezahlte) dinge tun möchte.
wie stell ichs jetzt am geschicktesten an die 4 monate arbeitslosengeld zu bekommen?
was sage ich dem arbeitsamt:
- ich suche nur für 4 monate einen job weil ich dann studiere
- ich erwähne die zeitliche beschränkung nicht und sage einfach ich suche nen job
- erwähne ich mein praktikum und das ich deshalb nicht arbeiten kann.
ich hoffe ihr blickt da durch. wie gesagt, ich will nicht abzocken, sondern auf mein studium hinarbeiten. das geht leider nicht in job-form.
gruss
hans
|
|
|
|
NULL
|
|
|
Re: frage zu ALG als überbrückung vor 5 Jahren, 1 Monat
|
Karma: -6
|
|
Hallo hanshobel,
knifflig ist das schon!
Wichtig für Alg-Antrag ist auf jeden Fall, dass du dich schon JETZT arbeitsuchend bzw. ab 01.07. (stimmt's?) arbeitslos meldest, sonst zieht man dir im Ernstfall evtl. Geld wegen verspäteter Meldung ab.
Solltest die Situation schildern und sagen, dass du für die Zwischenzeit von 4 Monaten bereit bist jeden zumutbaren Job anzunehmen. Sonst wird dir evtl. unterstellt, dass du deinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen möchtest.
Das Praktikum ist eine schwierige Frage! Wenn du "heimlich" irgendwo Vollzeit tätig wirst, ohne dass dir das die Arbeitsagentur genehmigt hat (als z.B. "Betriebliche Trainingsmaßnahme"), dann stehst du für die Zeit der Arbeitsvermittlung und -suche nicht zur Verfügung. Bedeutet: wenn man hinterher von deinem Praktikum Wind bekommt, kommt evtl. eine Sperre bzw. Rückforderung der Leistungen auf dich zu!
Evtl. lässt sich dein Vermittler ja auf den Deal ein, dass du das Praktikum anfangen darfst, wenn du jederzeit bereit bist dieses für eine bezahlte Tätigkeit abzubrechen, und wenn du glaubhaft versicherst dich nach entsprechenden bezahlten Jobs umzusehen.
Ich drück dir die Daumen!
LG vom Bergmännchen
P.S.: Solltest du unter 25 sein, hast du bzw. deine Eltern für die Überbrückungszeit auch Kindergeldanspruch!
|
|
|
|
|
|
|
Re: frage zu ALG als überbrückung vor 5 Jahren, 1 Monat
|
Karma: 0
|
|
hey super, vielen dank.
das mit dem kindergeld ist schonmal gut zu wissen. bekomme ich das auch noch nach einer abgeschlossenen berufsausbildung?
allgemein scheint es also so zu sein, das ich lieber alles sage und versuche, mich mit dem betreuer gutzustellen... und zu hoffen das er nett ist.
|
|
|
|
NULL
|
|
|
Re: frage zu ALG als überbrückung vor 5 Jahren, 1 Monat
|
Karma: -6
|
|
Hallo hanshobel,
ich denke schon: Ehrlich zu sein ist fast immer eine gute Wahl, um Ärger im Nachhinein zu vermeiden.
Und gaaaanz sicher bin ich mir mit dem Kindergeld nicht, aber frag nochmal bei deiner Kindergeldkasse nach - da du ja noch studieren möchtest, bist du ja noch nicht "fertig" ausgebildet!
LG bergmännchen
|
|
|
|
|
|
|