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Zuschüsse bei Trennung ??? vor 5 Jahren, 1 Monat
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Hallöchen, ich frage hier für einen guten Freund der wie es aussieht bald echte probleme haben wird.
Folgendes ist der Fall:
Er wohnt mit seiner Freundin bis dato zusammen.
Er (26) wäre in Hartz4 gekommen hatte aber dann das Glück eine Arbeitsstelle bei einer Zeitarbeitsfirma (Netto etwa 900 €) aufzunehmen.
So wie es aussieht scheint sich bei den beiden eine Trennung anzubahnen und sein Problem ist das ihm in der gemeinsamen Wohnung rein gar nichts außer seiner Bekleidung sowie ein PKW gehört.
Sollte nun der fall eintreten das er ausziehen müsste weil sie sich von ihm trennt was dann ???
Vorab: Das Fahrzeug benötigt er für den Weg zur Arbeit.
Gibt es irgendwelche unterstützung ??
Zu seinen Eltern kann er nicht mehr.
Wäre nett wenn ihr mir da einige Antworten und Tips geben könntet.
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Re: Zuschüsse bei Trennung ??? vor 5 Jahren, 1 Monat
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Hallo Berta,
kommt drauf an, wie teuer seine Wohnung wäre bzw. wie die Mietobergrenzen in seiner Stadt gestaltet sind. Unterscheidet sich von Ort zu Ort, kann er bei seiner zuständigen Arge / Jobcenter erfragen. Am besten müsste er sich gleich eine Wohnung suchen, die in seiner Stadt als angemessen hinsichtlich Quadratmeter, Miete und Heizkosten gilt, und dann AlgII-Antrag stellen. Anspruch könnte aber knapp werden! Regelsatz für einen alleinstehenden sind 345,-€ plus die angemessenen Miet- und Heizkosten (in meiner Stadt insgesamt ca. 450,-€!). Sollte er Anspruch haben, kann er auch Erstausstattung für die Wohnung beantragen. Was dazu gehört und in welcher Höhe es z.B. eine Pauschale zum Möbelkauf gibt, ist auch von Ort zu Ort verschieden.
Er sollte sich einfach mal bei der Arge schlau machen!
LG vom Bergmännchen
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Re: Zuschüsse bei Trennung ??? vor 5 Jahren, 1 Monat
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Hallo, vielen Dank für die rasche Antwort.
Also kann er obwohl er einen Job hat sich an die Arge wenden ??
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Re: Zuschüsse bei Trennung ??? vor 5 Jahren, 1 Monat
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Hallo Berta,
der Name "Arbeitslosengeld II" ist völlig irreführend. Man muss tatsächlich nicht arbeitslos, sondern nur erwerbsfähig und hilfebedürftig sein, um AlgII zu bekommen! ob und wieviele Stunden man nebenher arbeitet, ist im Gegensatz zum "normalen" Arbeitslosengeld I völlig gleichgültig - wichtig ist nur, ob das Geld zum Leben reicht oder nicht.
LG Bergmännchen
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