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Pass vorzeigen ? vor 5 Jahren, 1 Monat
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hallo
haben heute ein brief bekommen von der arbeisföderung (meine eltern sind hartz 4 empfänger), dass wir alle unsere pässe vorzeigen müssen.
in dem brief steht kein einziger grund.
das einzige was da steht: ohne die erbetenen unterlagen bzw nachweise kann nicht festgelsellt werden ob und inwieweit ein leistungsanspruch unverändert fortbesteht.
Wie spielen da denn unsere pässe eine rolle?
meine beiden geschwister sind hier geboren meine eltern und ich haben eine unbefristeten aufenthaltserlaubnis. und das wissen die da schon alles.
Sind wir denn überhaupt verpflichtet unsere Pässe vorzuzeigen? also müssen wir das?
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Re: Pass vorzeigen ? vor 5 Jahren, 1 Monat
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Hallo Seren21,
zunächst mal müsst ihr euch theoretisch ohnehin bei jeder Vorsprache im Amt mit Pass / Personalausweis ausweisen können.
Warum solltet ihr die Pässe denn nicht vorzeigen? Vielleicht hat nur jemand vergessen gehabt, euren Aufenthaltstitel im PC einzutragen oder nach eurer Arbeitserlaubnis zu schauen (müsste ja im Titel drinstehen: "Erwerbstätigkeit gestattet"), die wiederum ist wichtig für den Anspruch auf AlgII (denn ohne Arbeitserlaubnis gilt man als nicht erwerbsfähig und hat keinen Anspruch auf AlgII).
Wird irgendeinen formalen Grund haben, wahrscheinlich kein Anlass zur Sorge. Einfach im Rahmen der Mitwirkungspflicht vorzeigen und gut is!
LG vom Bergmännchen
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