Hallo Robin,
dein Problem ist schwierig zu beantworten.
Erst einmal, dürfen deine persönlichen Sachen, sprich Kleidung,Papiere etc. und allgemeine Möbelstücke wie Bett,Küchenschränke etc. nicht gepfändet oder einbehalten werden.
Dies gehört zum gewöhnlichen Hausstand, und hat nichts mit verwertbaren Gegenstände nach dem Schuldrecht zu tun.
Eine wertvolle Steroanlage oder Schmuck, Edelsteine, teure Gemälde oder Dinge die besonders Wertvoll sind allerdings dürfen einbehalten werden.
Falls du deine allgemeinen Sachen wieder haben möchtest, gehe hin und lasse dir diese aushändigen.
Wenn die das nicht machen, ab zum Gericht und dort einen Antrag beim Rechtspfleger auf Einstweilige Verfügung stellen.
Wird diese ebenfalls abgelehnt, lasse dir einen Beratungsschein geben, mit diesem kannst du dir einen Anwalt suchen, der dich über deine Rechte aufklären kann und dir weiterhilft.
Also Robin du siehst, es gibt viele Möglichkeiten !
Und nun Kopf hoch .... es geht immer weiter
Liebe Grüße
Sabrina