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Kurzfristige Sperre wg. Krankheit vor 5 Jahren, 2 Monaten
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Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Ich hatte letzte Woche einen Termin beim AA zur Besprechung des Bewerberangebotes.
Am Tag des Termins bekam ich morgens starken Durchfall, habe natürlich sofort beim AA angerufen, um Bescheid zu geben, dass ich den Termin nicht wahrnehmen könnte und bat im Zuge um Zusendung eines neuen Termins.
Heute bekam ich ein Schreiben mit einem neuen Termin, in dem mir gleichzeitig mitgeteilt wurde, dass dei Leistungen vorerst eingestellt wurden, da ich mich nicht gemeldet hätte.
Dazu muss ich noch sagen, dass ich aufgrund des Durchfalls meinen Hausarzt zwecks Krankmeldung nicht aufsuchen konnte und er verständlicherweise keine rückw. Krankmeldung ausstellt.
Was mache in also in einem solchen Fall, dass ich aufgrund einer Krankheit nicht zum Arzt komme???
Danke für alle Antworten.
Gruß Randolf
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Re: Kurzfristige Sperre wg. Krankheit vor 5 Jahren, 2 Monaten
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Hallo Randolf,
weißt du noch WEM du Bescheid gesagt hast, dass du wegen Krankheit nicht kommen kannst? Möglich, dass die Nachricht irgendwo verschütt gegangen ist und dein Vermittler nichts davon wusste, als er dir den Folgetermin zugeschickt hat.
Grundsätzlich steht dir laut § 24 SGB X immer die Möglichkeit zu, dich zu einem Vorwurf zu äußern, bevor über Eintritt einer Sperre / Sanktion endgültig entschieden wird. Im Folgetermin solltest du also unbedingt die Sachlage nochmal schildern (und dann wäre es besser, wenn du einen Namen eines Gesprächspartners nennen kannst!).
Grundsätzlich gilt aber auch: Krankheit wird nur für Tage anerkannt, für die eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt wird. Ist irgendwo im Ermessen des Vermittlers, ob er dir glaubt, dass du dich rechtzeitig vorher entschuldigt hast oder nicht und ob er vielleich noch mal "ein Auge zudrückt".
Näheres schicke ich dir per Mail, ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt!
LG vom Bergmännchen
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