Hallo Kai,
nochmal meine Frage: Hast du's der ArGe schon gemeldet oder nicht? Falls nicht, bekommst du ja AlgII für April am 01.04. ausbezahlt (und danach eine Rückforderung).
Falls die ArGe schon von deinem neuen Job weiß, sprich mit deinem Vermittler / deinem Leistungs-SB. Evtl. können die dir die Leistung für April dann darlehensweise gewähren, kostet dich aber ein bisschen Überredungskunst.
Wenn du dich alleine nicht traust, nimm jemanden zur Unterstützung mit - das müssen sie dir erlauben.
Wie ich das sehe, hast du aber sogar Anspruch auf aufstockendes AlgII neben deinem Job, das macht die Sache mit der Leistungsweitergewährung unkomplizierter!
Grundsätzlich könntest du auch versuchen, Einstiegsgeld für nicht selbständige Tätigkeiten oder Übergangsbeihilfe bei deinem Vermittler zu beantragen. Aber beeil dich damit am besten! Fragen kostet nichts...
LG vom Bergmännchen
P.S.: Das mit den Rücklagen hab nicht ICH mir ausgedacht, sondern der Gesetzgeber!

<br><br>Post geändert von: bergmännchen, am: 14/03/2007 09:15