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Hartz 4:kürzung nur per gesetz vor 5 Jahren, 2 Monaten
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hallo !
was ist damit gemeint,das habe ich heute im videotext gelesen:
hartz 4:kürzung nur per gesetz
die arbeitsagentur kann arbeitslosen nur pflichten auferlegen,die eine leistungskürzung nach sich ziehen,wenn der arbeitslose zuvor freiwillig der eingliederungsvereinbarung zustimmt oder die agentur hierzu gesetzlich ermächtigt ist.
beruht die kürzung auf einem verwaltungsakt,handelt die agentur rechtswidrig.dies gilt unabhängig davon,ob der arbeitslose gegen eine der pflichten verstoßen hat.
(lsg hessen,az.:l 7 as 288/06 er )
vielleicht weiss einer was damit gemeint ist.
liebe grüsse aus berlin.
sawu
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sawu
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Re: Hartz 4:kürzung nur per gesetz vor 5 Jahren, 2 Monaten
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sawu schrieb:
hallo !
was ist damit gemeint,das habe ich heute im videotext gelesen:
hartz 4:kürzung nur per gesetz
die arbeitsagentur kann arbeitslosen nur pflichten auferlegen,die eine leistungskürzung nach sich ziehen,wenn der arbeitslose zuvor freiwillig der eingliederungsvereinbarung zustimmt oder die agentur hierzu gesetzlich ermächtigt ist.
beruht die kürzung auf einem verwaltungsakt,handelt die agentur rechtswidrig.dies gilt unabhängig davon,ob der arbeitslose gegen eine der pflichten verstoßen hat.
(lsg hessen,az.:l 7 as 288/06 er )
vielleicht weiss einer was damit gemeint ist.
liebe grüsse aus berlin.
sawu
weiss keiner was damit anzufangen???
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sawu
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