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Hallo Bernie,
nebenberufliche Selbständigkeit ist prinzipiell auch für AlgII-Empfänger möglich.
Wichtig ist, dass die Grenzen der Geringfügigkeit (in diesem Fall 15 Stunden/Woche Arbeitszeit) nicht überschritten werden, denn du musst ja weiterhin hauptsächlich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen können.
Natürlich musst du dann auch minutiöse monatliche Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen und die Angaben darin bei Bedarf auch nachweisen können (Geschäftsausgaben, Zahlungseingänge usw.). Das Einkommen wird dir "ganz normal" unter Berücksichtigung der Freigrenzen angerechnet (dir bleiben 100,-€ zuzüglich 20% des Einkommens über 100,-€ bis 800,-€ und ggf. zuzüglich 10% des Einkommens über 800,-€).
An deiner Stelle würde ich das vorher nochmal mit meinem Arbeitsvermittler besprechen und ihm, sobald existent, die Gewerbeanmeldung vorlegen.
Hoffe, etwas geholfen zu haben!
Liebe Grüße
Bergmännchen
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