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heirat hart4 zürückzahlen vor 5 Jahren, 2 Monaten
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hallo
ich habe letztes jahr geheiratet und habe das nicht sofort gemeldet da ich das nicht wusste bei meinem nächsten termin habe ich das gemeldet ,habe dann ein schreiben bekommen das ich für 3 monate mein hartz 4 zu unrecht bekommen haben soll einfach so da ich das nicht sofort gemeldet hätte jetzt meine frage was kann ich tuen und wie schreibe ich einen widerspruch!!
danke !!
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Re: heirat hart4 zürückzahlen vor 5 Jahren, 2 Monaten
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Hallo gokii,
ich fürchte, ein Widerspruch ist zwecklos! Bereits bei der AlgII-Antragstellung unterschreibst du, dass du SOFORT alle Änderungen in deinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen unaufgefordert mitteilst, die deinen Leistungsbezug irgendwie betreffen. Dass Ehepartner im Regelfall als Bedarfsgemeinschaft auch unterhaltstechnisch füreinander einstehen, müsste dir bekannt gewesen sein. Die Behörde verlangt ihr Geld zu Recht zurück.
Deshalb bleibt dir nur, um Stundung oder Ratenzahlung zu bitten, falls du das Geld im Moment nicht ganz aufbringen kannst!
Gruß vom Bergmännchen
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Re: heirat hart4 zürückzahlen vor 5 Jahren, 2 Monaten
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Hallo gokii,
wie Bergmännchen schon schrieb, der Widerspruch ist zwecklos.
Die Ausrede. "Ich habe es nicht gewust..." wird weder die ARGE noch ein Gericht gelten lassen, denn jeder der sich arbeitslos meldet erhält ein Merkheft, in dem auf die die Meldepflichten hin gewiesen werden.
Ich rate jedem, diese Merkhefte gründlich zu lesen und nicht achtlos in die Ecke zu werfen! Das kann unter Umständen Ärger, Kürzungen oder Rückzahlungen ersparen.
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Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
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