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Einnahmen aus Privatverkäufen anrechenbar vor 5 Jahren, 2 Monaten
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Hallo,
ein Bekannter sagte mir, Einnaumen aus Privatverkäufen müssten zur Anrechnung von Einkommen nicht angegeben werden.
Nun verkaufte ich zwei Artikel privat bzw. Artikel die ich geschäftich nicht mehr benötigte bzw. gegen Neueres austauschte. Müssen solche Einnahmen nun angegeben werden oder nicht?
Danke und bye,
Marla
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Re: Einnahmen aus Privatverkäufen anrechenbar vor 5 Jahren, 2 Monaten
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Hallo,
offiziell hat Dein Bekannter Unrecht, jede zusätzliche Einnahme ist zu melden und wird angerechnet, auch solche aus Privatverkäufen.
Unser Rechtstaat, bietet aber auf allen Gebieten s.g. "Grauzonen" nach dem Motto: "Was der andere nicht weiß, macht ihm nicht heiß." So leben schon seit Jahrzehnten unsere Politiker und Wirtschaftsbosse.
Noch ein Tipp, solche Fragen stellt man nicht offiziel.
Verkauf Deine 2 Artikel privat und gut. Natürlich ändert sich das, wenn Du beginnst einen regen Handel zu treiben.
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Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
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