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Hallo zusammen,
soweit ich weiß, bekommt man als ALG II Empfänger bis 400 EUR Verdienst 15 %, bis 900 EUR 30 % und dann wieder bis 1500 EUR 15 % der Einnahmen.
Wie verhält es sich mit dem Satz bei freiberuflicher / selbständiger Arbeit, gerade in Hinsicht auf Mehrwertsteuer bzw. Einkommenssteuer? Und ist der Satz vor oder nach den monatlichen Fixkosten, die für den Job benötigt werden, zu berechnen?
Die ALG II Mitarbeiterin möchte nun nach über drei Jahren der Arbeitslosigkeit Geld erst nach der monatlichen Einnahmenabrechnung ausbezahlen. Ist das gerade bei selbständiger Tätigkeit rechtens, da es keinen gesicherten Verdienst gibt. Und gerade monatliche Fixkosten und deren Begleichung für Fahrkarten und Geld für Lebensmittel und Getränke, sowie auch Telefon, Versicherungen und Strom, sind unverzichtbar.
Danke Dir / Euch,
Marla
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