Dazu gibt es ein Urteil des Sozialgerichts Münster, daß Brillen aus dem Regelsatz zu bezahlen sind.
Wer als ALG2 Empfänger ganze 345 Euro fürs Leben zur
Verfügung hat, muss nach Ansicht des Sozialgerichts Münster (Az. S 12 SO 14/05 ER) von diesem Betrag auch noch problemlos eine neue Brille bezahlen können. Selbst ein Darlehen, um die unerwartete Ausgabe wenigstens in Raten abstottern zu können, hielten die Sozialrichter für überflüssig. Wie die - kostenpflichtige - telefonische Rechtsberatung der Deutschem Anwaltshotline (
www.anwaltshotline.de) auf der Grundlage des Gerichtsbeschlusses ermitteln konnte, rechneten die Rechtshüter dabei folgendermaßen:
Neue Brillengläser kosten nach Auskunft des Klägers 90 bis 100 Euro. Geld für ein Brillengestell braucht der Mann nicht, denn er kann sich gefälligst nach einem Optiker umsehen, der – wie etwa die Firma Fielmann - solche Gestelle kostenlos anbietet. Nach Abzug von 100 Euro bleiben dem Antragsteller also von seiner Regelleistung mindestens 245 Euro übrig. »Und das ist mehr als genug«, meinten die Richter. Dies ergäbe sich schon aus einem Vergleich mit dem Betrag, den Ausländer aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetzes monatlich an Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen – nämlich 224,97 Euro.
Und damit ist für die Münsteraner Richter nicht erkennbar, dass dem Antragsteller unzumutbare Nachteile drohen, wenn er seinen Lebensunterhalt für die Dauer eines Monats auf den Betrag von 245 Euro beschränkt und die erforderlichen Brillengläser zunächst aus eigenen Mitteln anschafft.
Ich würde trotzdem aber mal versuchen, von deinem Jobcenter ein Darlehen für eine Brille zu bekommen.
Rechne ihnen halt mal vor, was dir monatlich von den 345 Euro bleiben. Warscheinlich gar nichts.
Falls du ein Darlehen bekommst, würden dir monatlich 10% der gesamten Darlehenssumme vom ALG2 als Rückzahlung abgezogen.
Die Krankenkasse zahlt ja normalerweise auch einen Festbetrag für eine neue Brille dazu, ruf da mal an.<br><br>Post geändert von: Guru, am: 24/02/2007 13:33