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Hallo,
ich bin nun arbeitslos, bekomme ALG II und habe eine Frage über Nebentätigkeiten: Seit 2004 arbeite ich nebenbei als Honorarkraft bei einer Volkshochschule, ungefähr 5 Stunden pro Woche.
Folgende Information habe ich im Internet gefunden:
„Besonderheiten gelten auch für Arbeitslose, die während der letzten 18 Monate vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt haben. Bei ihnen bleibt der gesamte durchschnittliche Monatsverdienst anrechnungsfrei (§ 141 Absatz 2 SGB III).“
Ich bin schon vorher mal arbeitslos gewesen, habe meine Honorartätigkeit gemeldet und die Arge hat das Geld natürlich angerechnet.
Weiß jemand darüber Bescheid?
Liebe Grüße,
Tamtam<br><br>Post geändert von: Tamtam, am: 06/02/2007 20:11
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