hallo
erst einmal,- kompliment tolle seite.
so und dann habe ich eimal eine frage: ich habe vom arbeitsamt / leistungsstelle eine aufforderung bekommen, schriftl. stellung zu nehmen.
..... nach einer mir vorliegenden mitteilung über ein vermögen / sparguthaben bei der landesbank.
ich soll den nachweis über die höhe des vermögens / zins / kapitalerträge ( kontoauszüge ) bis zum......
zu erbringen.
meine frage wäre jetzt: in wie weit hat das amt schon genaue zahlen vorliegen, oder lediglich nur eine mitteilung darüber das ich irgendwas haben muss ?
vielen dank
gruß ein tierfreund