Hallo! Ich habe mal ne Frage und zwar lebe ich jetzt mit meinem Freund seit fast 4 Monaten zusammen und habe im Dezember einen ALG II-Antrag gestellt und da die Sachbearbeiterin meinte, dass auch das Einkommen meines Freundes mitberechnet werden müsste,habe ich fälschlicherweise ihr alle erforderlichen Unterlagen reingereicht. Jetzt bekam ich am Mittwoch den Ablehnungsbescheid, da mein Freund zuviel verdient laut Bescheid! Da wir aber keine eheähnliche Gemeinschaft darstellen, habe ich vor eine Bestätigung über das
nichtbestehen einer eäG per Einschreiben mit Rückschein der Arge zuzusenden. Problem ist jetzt folgendes, die Arge hat meinen Freund einfach als Antragssteller angegeben obwohl ich den Antrag gestellt habe! Muss ich jetzt auf meiner Bestätigung einer nicht eäG meinen Freund unter dem Punkt Antragsteller eintragen oder mich selbst?? Die Arge begründete dies übrigens damit, dass bei Ihnen alles über die Männer laufen würde! Ist das überhaupt O.K., weil da wir keine eäG sind und ich den ALG II-Antrag für mich gestellt habe?? Vielleicht weiß auch noch jemand, ob ich eine Handlungsgewalt habe, falls ich fälschlicherweise in meinem Antrag eine eäG angekreutzt haben sollte? Ich und auch mein Freund können nämlich nachweisen, dass wir erst fast 4 Monate zusammen wohnen und das wir kein Gemeinschaftskonto haben sowie gegnseitig über keine Kontovollmacht des anderen verfügen??
Da ich bis jetzt noch keine Zahlung erhalten habe,frage ich mich ob ich einen Anspruch auf einen Vorschuss habe??
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da ich etwas verunsichert bin.
