Hallo allerseits!
bin z.Z. sehr verzweifelt, da mein Vater als Bedarfsgemeinschaftsbevollmächtigter meinen mir rechtmäßig zustehenden Arbeitslosengeldzweibetrag einfach einbehält. Ich bin 23 Jahre alt, und wohne leider bei ihm mit im Haus. Da er sämtliche, die Bedarfsgemeinschaft betreffenden Schriftstücke und Bescheide meiner Zugänglichkeit entzieht, bin ich erst durch einen Zufall darauf gestoßen, dass er einen Antrag auf ALG 2 für sich und mich ohne mein Wissen gestellt und bewilligt bekommen hat. Nun habe ich das Problem, das er meinen Anteil einfach für sich behält, da er aufgrund seines durch den Alkoholismus bedingten geistigen Zustand diese Tatsache nicht einsehen will bzw. kann. Bereits vor 1,5 Monaten habe ich beim zuständigen Arbeitsamt mein Problem geschildert und man hat mir daraufhin die Möglichkeit eingeräumt, dass ich meinen eigenen Antrag mit der Angabe meiner eigenen Kontonummer stellen kann. Dies habe ich getan, und einen Monat verstreichen lassen, was, wie sich später herausstellen sollte ein großer Fehler war. Vor zwei Wochen war ich dann wieder beim Arbeitsamt und man hat mir mitgeteilt, dass der Antrag nicht auffindbar sei und mein Geld deshalb nach wie vor auf das Konto meines lieben Vaters überwiesen werden müsse. Auf die Frage einer rechtlichen Handhabe wurde mir entgegnet, dass es eine solche für die Mitarbeiter der ARGE nicht gibt. Jedoch bestehe die Möglichkeit, mir ab dem Monat Februar zumindest meine Regelleistung auf mein eigenes Konto zu überweisen. Meine Frage lautet nun, welche Möglichkeiten ich habe, zumindest der ARGE zu beweißen, das ich das Geld nie erhalten habe und ob eine Möglichkeit besteht, dass ich die mich betreffenden Schriftstücke und Bescheide gesondert zugesandt bekomme. Da ich mir keine Hoffnung darauf mache, dass auch nur ein Cent von meinem Geld übrig ist, möchte ich zumindest, das er in irgendeiner Art und Weise für sein Verhalten bestraft wird.

<br><br>Post geändert von: marxus22, am: 29/12/2006 17:38