Hallo Forum,
zuweisung zu einem mit der Vermittlung beauftragten Dritten ( § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 37 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch - SGB III
vorletzte Woche einen Brief bekommen ,letzte Woche Mittwoch erstes Termin um 8.30 Uhr dann gleich einige Fragebogen zum ausfüllen bekommen , erstes BogenProfilingbogen, nun ja steht drin wie Name, Anschrift,Schul - und Berufsausbildung Witerbildung,wann wo gearbeitet ,Qualifikation, Kommunikative Fähigkeiten,Erfahrungen aus Hobbys, Persönliche Interessen wie : in meiner Freizeit interresiere ich mich für: Aufgrund Ihrer Arbeitslosigkeit verfügen Sie über eine Menge Freizeit. Wie gehen Sie damit um ? Bitte schildern Sie kurz Ihren Tagesablauf. Haben Sie feste Gewohnheiten,z.B. feste Uhrzeiten, an denen Sie aufstehen? Verfügen Sie über vorstellungsgerechte Kleidung ? Friseurbesuch notwendig?...............
meien Frage ob die solche Fragen stellen dürfen und ich verflichtet bin darauf zu antworten.
Das ist zwar eine 7 tägige Maßnahme aber in Wirklichkeit sieht es so aus , das die eine Woche therorieunterricht ist und wir einen Bogen mitbekommen haben das wir nach dieser Woche Telefonische Kontaktaufnahmen mit mindestens 30 Unternehmen in 1 bis 2 Woche machen müssen und darüber hinaus jeden Tag eine Bewerbung schicken sollen, geht es mit rechten Dingen zu.? und bin ich dazu verflichtet?
Ich hoffe Ich bekomme Antwort dazu.
Vielen Dank im Voraus
Grüße alle Cemal
