|
Ich würde mir gern von zuhause was dazu verdienen, z.B. so wie hier beschrieben:
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Link entfernt !
Nun Frage ich mich, ob das Arbeitsamt da was dagegen haben könnt, bzw. können die das herausfinden?
.......................................
Habe den Link entfernt, um diesen erneut einzustellen benötigst Du die Erlaubnis des Betreibers.
Um deiner Frage aber entgegen zu kommen, jede Tätigkeit ist zu melden, jede Verschleierung kann zu Sanktionen führen.
Ob die dies rausfinden können oder nicht ist dabei Unerheblich.
Liebe Grüße
Sabrina<br><br>Post geändert von: Sabrina, am: 10/12/2006 20:08
|