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Nichte 21 Jahre, keine ALG 2 vor 5 Jahren, 5 Monaten
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Hallo,
habe mal eine kleine Frage zu ALG2.
Meine Nichte ich 21 Jahre, abgeschlossene Berufsausbildung. Bezog früher ALG2, hatte eine Probezeit beim Bäcker, nach Probezeit aus scheinheiligen gründen gekündigt worden.
Nun wollte Sie beim Arbeitsamt einen Antrag auf ALG2 stellen, jedoch sage man ihr, wenn Sie unter 25 Jahre sei müßten die Eltern für die Tochter aufkommen.
Wie gesagt, ist 21 Jahre mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Ich habe mal gelesen wenn man eine abgeschl. Berufsausbildung hat sind nicht die Eltern zuständig sondern das Arbeitsamt.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gruß Paulchen
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Re: Nichte 21 Jahre, keine ALG 2 vor 5 Jahren, 5 Monaten
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Hallo Paulchen,
Deine Nichte fällt bei ALG2 unter die U 25-Klausel.
D.H. in diesem Fall werden bei ALG2-Antragstellung die Gehälter der Eltern mit eingerechnet und die Familie bildet eine s.g. "Bedarfsgemeinschaft". Man muß die Sache von 2 Seiten sehen.
Hat Deine Nichte vor der Antragstellung bereits einen eigenen Haushalt gehabt mit eigener Wohnung und allem was dazu gehört und hat diesen noch, ist sie eine´eigene Bedarfsgemeinschaft. Wohnt sie hingegen noch bei den Eltern tritt der o.g. Aspekt ein.
Nun soll man aber nicht auf die Idee kommen und schnell in eine eigene Wohnung ziehen. A. Das Amt würde diesen Umzug nicht genehmigen und B. Deine Nichte müßte nach der U 25-Reglung wieder zu den Eltern zurück.
Leider kann ich Dir keine andere Antwort geben.
Keiner hat sich gegen Hartz4 gewährt, weil jeder der Meinung war es trifft nur die anderen nur nicht mich, aber es kann jeden treffen und das ganz unverhofft.
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Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
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