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Hallo.
Ich bräuchte eure Unterstützung.
Meine drei Kinder leben 600km von mir entfernt. Nachdem in Harz keine Kosten für den Umgang mit ihnen enthalten waren, habe ich hiergegen erfolgreich geklagt und bekam vom Gericht die Fahrtkosten nebst 35% Mehrbedarf für Verpflegung zugesprochen.
Da die Kinder aber teils bis zu 3 Wochen mit mir eine Bedarfsgemeinschaft bilden, habe ich gegen dieses Urteil Berufung eingelegt da es bei weitem nicht die tatsächlich entstehenden Kosten abdeckt.Nach 6 Monaten viel dann dem LG-Stuttgart ein, daß es sich bei der Zulassung zur Berufung um ein Gerichtsirrtum handele, da der Streitwert von 500 € nicht erreicht werde und auch kein allgemeines-öffentliches Interesse bestehe und somit wurde empfohlen die Klage zurück zu nehmen, da sie sonst abgewiesen würde. Nach kräftigem schlucken und stöbern im Internet, habe ich nun einen Erörterungstermin bewirkt.
Dafür sammle ich nun alles was mir in die Finger kommt und mich bei meiner Argumentation unterstützen könnte.Es geht also darum, warum es gerechtfertigt ist einen höheren Mehrbedarf(oder gar den kompletten Regelsatz) für die Kinder zu forder wenn sie wie gesagt bis zu drei Wochen mit mir eine Bedarfsgemeinschaft bilden.
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