|
Arbeitslosengeld streichung vor 6 Jahren, 6 Monaten
|
Karma: 0
|
|
Hallo,
ich bin 24 Jahre und beziehe Arbeitslosengeld. Jetzt wird mir das Geld für 2wochen gekürzt weil ich mich nur Berufspezifisch beworben habe. Dabei habe ich 25 überregionale Bewerbungen pro Monat geschrieben sowie mich bei Zeitarbeitsfirmen für andere tätigkeiten beworben. Hinzu kommt noch das ich einen 400 Euro Job nun habe, der Berufsfremd für mich ist. Meine Frage nun.
1. Muss ich wirklich 25 Bewerbungen pro Monat schreiben
2. Muss ich mich auch auf Berufsfremde Jobs bewerben
3. Darf das Arbeitsamt mir das geld einfach so streichen obwohl genug eigenbemühungen vorzuzeigen sind?
Ich finde dies ist schon viel. Immerhin muss ich seit 8monaten für die kosten der Bewerbungen selbst aufkommen. Wäre nett, wenn ich hier Hilfe bekomme.
|
|
|
|
NULL
|
|
|
Re: Arbeitslosengeld streichung vor 6 Jahren, 6 Monaten
|
Karma: 11
|
|
Hallo Silke,
in Deinem Fall kann ich Dir nur zu einem Wiederspruch raten.(Per Einschreiben mit Rückantwort,oder persönlich
abgeben gegen Empfangsbestätigung am besten noch Zeugen mitnehmen).
Es ist doch in diesem Fall egal,ob Du Dich berufsspezifisch beworben hast oder nicht.Entscheidend ist Du hast Dich beworben und das 25 mal im Monat,da kann Dir nicht so einfach mir nichts - dir nichts das Arbeitslosengeld gekürzt werden.
Wenn Du Dich auch schon in Zeitfirmen beworben hast,hast Du Dich doch auch schon für andere Tätigkeiten beworben,denn in Zeitfirmen wirst Du in den seltesten Fällen in Deinem Beruf eingesetzt.
|
|
|
|
Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
|
|
|