Hallo,
nun .... leider habe ich keinen Einblick auf deinen Leistungen sowie auf eine daraus entstehende ergänzende ALG II Leistung.
Wenn ich nunmehr davon ausgehe, dass du Anspruch hast auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II, und wenn ich davon ausgehe dass die Kollegen und Kolleginnen auf dem Amt dich hinhalten und deinen Antrag verschleppen, bleibt dir nur eine Möglichkeit um das Rad zum laufen zu bringen.
Also, wenn du dir deiner Sache sicher bist .... dann folgendes:
Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 86 b Abs. 2 SGG beim zuständigen Sozialgericht stellen.
Damit sollte sich dein Problem in kürzester Zeit erledigen, was denkst du wie schnell die dann sein können
Also ... Kopf hoch .... eine Gute Nacht
wünscht Dir
Sabrina