Hallo allerseits.
Wir versuchen uns nun seiten Tagen durch einen Antrags- und Dokumentendschungel zu arbeiten, ohne jedoch eine Antwort auf unsere Fragen zu finden.
Wir leben bis zum heutigen Tag als Wohngemeinschaft. Nun passieren ja bisweilen die seltsamsten Sachen und dieser Wohngemeinschaft entsprang nun ein Kind
Ich (Kindesvater) beziehe zur Zeit ALG II, die Kindesmutter ist berufstätig und derzeit im Mutterschaftsurlaub (Elternzeit). Nun wollen wir Vater Staat ja nicht betrügen und möchten uns als Lebensgemeinschaft anmelden.
Welche Sozialleistungen kann oder sollte die Kindesmutter beantragen ? Sind wir jetzt eine Bedarfsgemeinschaft nach ALG II, oder muss sie Sozialhilfe beantragen ? Oder ... bekomme ich anteilig ALG II und sie Sozialhilfe, da sie ja nicht arbeitslos ist und auch der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung steht ?
Ich weiß nicht wie weit folgender Punkt noch von Bedeutung ist : Ich bin zwar der biologische Vater des Kindes, rechtlicher Vater ist allerdings der in Scheidung lebende Nochehemann der Kindesmutter.
Uns qualmt der Schädel und wir wären sehr froh wenn uns jemand einen Tipp gäbe.
Besten dank im Vorraus