|
100% gestrichen wegen angeblicher Gemeinschaft vor 5 Jahren, 6 Monaten
|
Karma: 0
|
|
Hallo,
ich schreibe für einen Bekannten, da dieser leider kein Internet hat.
Er ist Hartz4 Empfänger und lebt noch bei seinen Eltern.
Nun hat Ihm die Arge (aufgrund einen anonymen Anrufes) sein komplettes Geld gestrichen, weil er angeblich bei seiner Freundin wohnt(auch Hartz4, 2 Kinder von Ihm)
Die Frau ist seine Exfreundin und er ist nur wegen den Kindern öfters bei Ihr. Darf ein Vater nicht mal mehr seine Kinder sehen???
Zwischen den beiden läuft garnichts mehr.
Nun hat man Ihr aber auch das Geld gestrichen, da Sie ja angeblich auch eine Gemeinschaft mit Ihm hat.
Nun hat die Arge Ihn aufgefordert einen neuen Antrag zu stellen, in dem stehen soll das er mit der Frau zusammen wohnt und beide gemeinsame Kasse machen:huh:
Aber da dem 100% nicht so ist, weiss er nun nicht mehr was er machen soll.
Habt Ihr ein paar Tips für den Kerle?
viele Grüsse und danke
|
|
|
|
NULL
|
|
|
Re: 100% gestrichen wegen angeblicher Gemeinschaft vor 5 Jahren, 6 Monaten
|
Karma: 4
|
|
Hallo Stummelchen,
ich finde es nett, das du andere helfen tust. Denn nicht jeder kann sich Telefon oder Internet als Hartz IV Empfänger leisten.
Zuerst einmal möchte ich euch anraten, Widerspruch einzulegen. Dieses kann formlos passieren, mit dem Hinweis das später die Begründung des Einspruchs folgt. Damit habt ihr erst einmal was in der Hand.
Jetzt frage ich mich natürlich wie kommen die dazu? Denn erst einmal müßte jeder eine eigene Wohnung haben. Somit gibt es auch zwei verschiedene Anschriften. Nun kann man auch in einer Wohnung getrennt leben, aber dann sollte man ein Formular unterschreiben (füge ich im Anhang bei als PDF) was grundsätzlich dem Antrag (Folge- oder Neuantrag) beigefügt werden sollte.
Dann ist noch zu bemerken, das man der ARGE daraufhin weisen kann, das die auch die Fahrtkosten für den Besuch der Kinder übernehmen müssen. Da ist vor kurzen gerade ein Urteil herausgekommen.
Sollte dieses alles bei der ARGE noch nicht fruchten, kann ich nur den Anwalt empfehlen. Aber vergesst nicht den Beratungsschein zu holen und am besten ist es, wenn das der Anwalt durchführt, der auch die Scheidung macht. Weil der hat dann sämtliche Unterlagen gleich parat zur Hand.
Ich hoffe nur, das dieses dir ein wenig geholfen hat und wünsche euch viel erfolg.
Liebe Grüße
KRich
====================================================================================
Dieses ist keine Rechtsberatung, sondern ledigliche meine freie Meinung.<br><br>Post geändert von: KRich, am: 02/11/2006 20:06
|
|
|
|
NULL
|
|
|
Re: 100% gestrichen wegen angeblicher Gemeinschaft vor 5 Jahren, 6 Monaten
|
Karma: 0
|
|
Danke für Deine Antwort:)
Da hab ich noch ein paar Fragen dazu.
Kann der Widerspruch jetzt noch eingelegt werden? Sind ja schon 2 Monate vergangen, also die Beiden bekommen schon seit 2 Monaten kein Geld.
Beide sind an unterschiedlichen Adressen wohnhaft und sind dort auch polizeilich gemeldet. Die Arge sagt, Sie haben einen Anruf bekommen, das die Beiden zusammen leben, was aber ja nicht der Fall ist.
Die beiden waren nicht verheiratet. Nur eine Beziehung aus dem 2 Kinder entsprungen sind:)
Über weiter Antworten würde ich mich freuen.
|
|
|
|
NULL
|
|
|
Re: 100% gestrichen wegen angeblicher Gemeinschaft vor 5 Jahren, 6 Monaten
|
Karma: 4
|
|
Hallo Stummelchen,
natürlich kann man jetzt noch den Antrag stellen. Die Zahlung läuft aber erst ab dem Datum der Antragstellung.
Deswegen hatte ich doch geschrieben, den Widerspruch erst einmal formlos stellen mit dem Hinweis das die Begründung folgt.
Am besten morgen früh gleich abgeben mit einer Bestätigung von der ARGE das die den Brief empfangen haben.
Viel Erfolg wünsch ich euch
Liebe Grüße
KRich
|
|
|
|
NULL
|
|
|
Re: 100% gestrichen wegen angeblicher Gemeinschaft vor 5 Jahren, 6 Monaten
|
Karma: 0
|
|
Ok, werd Ihnen das ausdrucken und dann mal sehen was weiter passiert.
Danke Dir nochmal.
viele Grüsse
Steffi
|
|
|
|
NULL
|
|
|
Re: 100% gestrichen wegen angeblicher Gemeinschaft vor 5 Jahren, 6 Monaten
|
Karma: 4
|
|
Hallo Stummelchen,
ich bekomme es nicht als Anhang rüber.
Ich werde dir es hier einmal kurz aufschreiben:
Bestätigung (Überschrift)
Zur Anlage des ALG II Antrages für Herrn/Frau .............................
zur Widerlegung der Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des §9 SGB II
Antragsteller mit Name und Anschrift
Arbeitsagentur Kunden Nummer
Die mit o.g. Antragsteller (nicht) in einer Wohnung lebenden unten aufgeführten Personen bestätigen nach $ 9 (5) SGB II, dass sie mit dem Antragsteller / der Antragstellerin
keine eheänliche Gemeinschaft im Sinne des $ 122 S. 1 BSHG haben!
keine gemeinsamen Konten führen oder gegenseitige Kontovollmachten haben!
nicht aus einem gemeinsamen Topf wirtschaften!
keinerlei finanzielle Hilfe oder sonstige Zuwendungen leisten!
Bitte tragen sie in die Tabelle die Personen ein, die diese Vereinbarung zeichnen
Name, Vorname und Unterschrift
Ort, Datum und Unterschrift des Antragsteller
So, ich habe es jetzt genauso abgeschrieben wie es hier steht. Man braucht es nur noch den eigenen Ansprüchen ein wenig anpassen. Es steht im Anhang auch drin, das man pro Antrag eine Bestätigung benötigt.
Ich hoffe, das es eine kleine Hilfe gewesen ist.
Liebe Grüße
KRich
====================================================================================
dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich meine freie Meinung<br><br>Post geändert von: KRich, am: 03/11/2006 00:06
|
|
|
|
NULL
|
|
|