Hallo Andrea35,
gute Frage ...
Um dir diese Frage korrekt beantworten zu können fehlen die Eckdaten (Personenzahl u.s.w.)
Grundsätzlich kannst du dies mit deinen derzeitigen Leistungen überprüfen indem du die Summen wie auf einer Waage gegenüberstellst.
Beachten müsstest du hierbei noch die Regelungen der Freibeträge nach § 30 SGB II die dir aus deiner Tätigkeit zustünden. ( ersten 100.- € frei, bis 800.- -> 20 % bis 1200.- € weitere 10% )
Ob du hierbei noch die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst, kann ich dir von hier leider nicht beantworten.
Hoffe es hilft dir trotzdem ein wenig.
Liebe Grüße
Sabrina