Hallo devil,
schön dich hier wieder anzutreffen
Zu deiner Frage:
Natürlich steht dir ergänzendes ALG II zu, wenn dein Einkommen nicht ausreicht.
Auch stehen dir hierbei die Freibeträge zu welche sich wie folgt darstellen.
Verdienst: 565.-€
Freibetrag -> 100.-€ + 20 % aus 465.-€ = 93,00 € also insgesamt
193,00 € an Freibetrag.
Hinzu kommen noch die Fahrtkosten zur Arbeit welche du geltend machen könntest.
Dir würden von deinem Gehalt 193.-€ an Freibbetrag zustehen, der Rest deines Gehaltes würde deinen Ansprüchen aus ALG II Leistungen abgezogen.
Natürlich ist es auch möglich Kinderzuschlag zu beantragen, diese werden bis max. 140.-€ mtl. pro mind. Kind über einen max. Zeitraum von 36 Monate gezahlt.
Erhält jedoch ein Kind Unterhalt eines Elternteils, so kann hierfür kein Kinderzuschlag gewährt werden.
Bei Kinderzuschlag wäre die Beantragung von Wohngeld möglich, über Höhe deiner Ansprüche müsstest du dich mit deiner Wohngeldstelle in Verbindung setzen.
Hoffe dies hilft dir ein wenig.
Liebe Grüße
Sabrina