Hallo RicoundBianca ,
das ist ja der blanke Horror , was diese Sachbearbeiterin ablässt !
Auf Kindergeld hat die Freundin ein Anrecht, wenn die das Sorgerecht hat, und niemand anderst das Kindergeld beanspruchen kann, (wenn das Kind bei jemand anderem gemeldet wäre)
bearbeitet da die gleiche Person die Familienkasse (Kindergeld) und ALG II ??
Auf jedenfall Widerspruch einlegen !!
Ich kenn mich auch nicht so gut aus , aber in so einem Fall sollte man zum Anwalt gehen, wenn kein Rechtschutz, beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen.
lies auch mal was unter Downloads steht, ich glaub die Oma ist nicht unterhaltspflichtig und wenn die was vom Kindsvater wollen, müssen die's bei ihm einfordern, oder zahlt der schon Unterhalt ?
Mfg, Zippidoo