Na dass ist ja eine Hilfe !
Wenn der Berater, die Beraterin nur aus kommerziellen Gründen beraten möchte, sollte er oder sie es gleich sein lassen statt mir solchen unseriösen Sprüchen zu hantieren.
Wenn ihr hier nur des Geldeswegen die Menschen beraten wollt, dann sagt es gleich damit die Arbeitslosen wissen woran sie sind, es gibt bereits genug Abzocker welche sich auf dem Rücken der Arbeitslosen bereichern.
Ein freundlicher Hinweis hätte es hier auch getan, es ist skandalös in welcher Form hier die Menschen angegangen werden. Man sollte erst einmal sein eigenes Leben auf die Reihe bekommen, ehe man hier die Menschen so überheblich angeht.
@ Bianca0582
natürlich kann es hierzu ergänzendes ALG II geben.
Meine Empfehlung wäre allerdings:
Kinderzuschlag zu beantragen bei der Kindergeldkasse, wäre bis zu einem Betrag von 140.-€ mtl. pro Kind möglich (für max. 36 Monate), zusätzlich Wohngeld beantragen auf der zuständigen Wohngeldstelle der Gemeinde oder Stadtverwaltung.
Hinzu einen Antrag stellen bei der Krankenkasse auf Befreiung ( Erkundigen welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen), GEZ Befreiung beantragen (Formular unter
www.GEZ.de )
Grundsätzlich läßt sich ein evtl. Anspruch einfach pie mal Hosentasche ausrechnen, indem du alle Kostenfaktoren der Wohnung plus Regelleistungen den Einnahmen aus Beschäftigung und Kindergeld/Unterhalt etc. gegenüber stellst.
Kfz Versicherungen werden mit einer Pauschale bei ALG II ( bei Beschäftigung über 400.-€ ) abgegolten, und Fahrtkosten zur Arbeit in Form einer Kilometerpauschale.
Hoffe diese Info`s helfen dir ein wenig weiter! Sei lieb gegrüßt von Rüdiger