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Hallo zusammen.
Meine Sachbearbeiterin der Arge hatte mir, nach dem ich mich dummerweise gerührt habe, gleich 3 Arbeitsangebote auf einen Schlag geschickt, nach dem sie gut 18 MOnate nichts von sich hören ließ.
Darunter befand sich auch eines, bei dem ich mich NUR Telefonisch bewerben durfte. Allerdings hatte dieser brief das Datum 29,08.2006)des so genannten Eintrittstermines (ebenfalls 29.08.2006). War somit im grunde bereits überholt. Angekommen sind die briefe bei mir am 01,09.2006.
Mehrmals habe ich versucht dort an zu rufen (DEVK) aber hatte nie erfolg, oder geriet in irgend eine blöde bandansage ohne Ende. Meist habe ich von unterwegs angerufen, weil mich zu Hause meistens die Zeit erschlägt, und ich vieles vergesse.
Nun hatte ich danach ein gespräch mit der Sachbearbeiterin, welche mir dann erklärte, das die sache sich dann, weil es zu spät sei, erledigt hätte.
Jetzt aber flattert mir ein Brief ins Haus wegen einer Anhörung gem. §24 SGB X.
Wie kann ich nun eine Sperre, bzw Kürzung um 30% verhindern? Denn ich bin mir absolut keines Versäumnisses bewusst. Zumal ich alle anderen Bewerbungen auch geschrieben habe.
Ist es überhaupt rechtens, eine Stelle zur Vermittlung zu geben, die "Einsendeschluss" am Tag des Briefversandes des Vermittlungsvorschlages hat?
Mit sehr irritiertem Gruß aus Köln
Dieter
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