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Sanktionierung der gesamten Bedarfsgemeinschaft??? vor 5 Jahren, 8 Monaten
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Hallo alle zusammen!
Ich hoffe hier eine kurze Vorabmeinung von euch zu bekommen!
Also es geht um folgenden Sachverhalt: mein Dad hat im Februar diesen Jahres eine ihm angebotene Stelle abgelehnt, da meine Oma zu diesem Zeitpunkt nach einem Schlaganfall täglich gepflegt werden musste. Dieses haben meine Eltern in einem Brief dem Arbeisamt auch mitgeteilt. Jetzt wurde meinem Vater trotzdem das ALG2 komplett gestrichen, was man ja noch nachvoll ziehen könnte, da noch kein ärztliches Schreiben über die notwendigkeit der Pflege meiner Großmutter abgegeben wurde (wird aber noch nachgereicht). Das Problem an der ganzen Sache ist, dass die Arge meinem Eltern KOMPLETT das Geld gestrichen hat. Sowohl meine Mutter (die auch ALG 2 bekommt aber nebenbei noch einen 1 Euro Job in einer Kita macht) als auch für meine noch minderjährige Schwester die noch zuhaus wohnt, haben keine Geld bekommen. Meine Eltern haben zwar ein gemeinsames Konto aber es kann doch nicht sein, dass meine Mom und meine Schwester mit dafür haften dass mein Dad eine Sanktion bekommt, oder? Die Dame auf dem Arbeitsamt sagte erst einmal das dass so richtig sei. Das kann doch aber wohl nicht sein, meine Mom arbeitet für den 1 Euro und meine Schwester geht noch zur Schule, also haben die 3 im Moment kein wirkliches Einkommen.
Was wisst Ihr über einen solchen Vorfall - ist das gerecht fertigt?
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
MfG
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Re: Sanktionierung der gesamten Bedarfsgemeinschaft??? vor 5 Jahren, 7 Monaten
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Hallo muchmore
so wie ich das sehe, kann die Arge nur so viel kürzen, wie im Schreiben zum Arbeitsangebot als Sanktion angedroht ist, also 30% vom Regelsatz 311 € des Vaters, über 3 Monate. Wenn man einen wichtigen Grund, wie die Pflege eines Angehörigen, die nicht anderstweitig gelöst werden kann, anbringen kann, könnte die Arge von Sanktion absehen, oder auf 6 Wochen reduzieren. (hab ich aus dem Download von Harald Thome )
ich hoffe, ihr habt widerspruch eingelegt, denn jetzt ist die 4-Wochenfrist vorbei.
Mfg, Zippidoo
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Re: Sanktionierung der gesamten Bedarfsgemeinschaft??? vor 5 Jahren, 7 Monaten
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Widerspruch schriftlich schnellstens und besser gestern - sofort zum Amtsgericht Beratungsschein holen- dann Anwalt - den zu einem Eilantrag nötigen - das ist ein Fall reiner dummer Willkür (richtiger Weise auch ungesetzlich wie mein Vorschreiber riet)und deine Eltern und deine Schwester müssen ja essen.
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Natürlich spreche und rate ich nur aus persönlicher Erfahrung
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